Kunst

Land schreibt erste Tranche 2015 im Innovationsfonds Kunst aus - Fördersumme: 1,4 Mio. Euro

 

Kunststaatssekretär Jürgen Walter: "Wir schreiben die Erfolgsgeschichte des Innovationsfonds Kunst weiter fort. Bislang konnten über 240 Projekte mit rd. 6 Mio. Euro gefördert werden"

 

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt zum fünften Mal den Innovationsfonds Kunst aus. Bis zum 30. März können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. Das gab Kunststaatssekretär Jürgen Walter heute (20. Februar) in Stuttgart bekannt.

„Die Resonanz auf den Innovationsfonds Kunst ist enorm und ungebrochen. Ich freue mich, dass mit dem Podium Festival Esslingen und der Kunstbiennale im Biosphärengebiet Schwäbische Alb, bereits zwei Projekte mit einer Dauerförderung aus diesem Fonds hervorgegangen sind“, so Kunststaatssekretär Jürgen Walter.

 

Die aktuelle Ausschreibung gliedert sich in die drei Linien „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“ und „Kunst und Kultur für das ganze Land“. Damit können sowohl innovative künstlerische Ideen gefördert, als auch interessante Projekte, im Bereich der kulturellen Bildung und zur Stärkung der lokalen und/oder regionalen kulturellen Identität unterstützt werden.

Die Förderlinie „Kunst und Kultur für das ganze Land“, soll die Stärkung kultureller Infrastruktur außerhalb der städtischen Ballungsräume voranbringen, Kooperationen zwischen den urbanen Zentren und ländlichen Gebieten stärken, sowie die sparten- und genreübergreifende Zusammenarbeit fördern.

 

Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein. Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro.

 

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden im Juni 2015 bekannt gegeben.


Im Sommer des Jahres ist eine zweite Ausschreibung für die Projektlinien „Interkultur“ und der 2014 erstmalig aufgelegten Förderlinie „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Flüchtlingen“, vorgesehen. Diese Ausschreibung startet voraussichtlich im Juli 2015.

Das Antragsverfahren wurde vereinfacht und erfolgt nun elektronisch. Die Vorlagen für die Online-Anträge sind abrufbar unter:

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen/ und

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/innovationsfonds-kunst.


Die Ausschreibungsunterlagen, Richtlinien sowie FAQs zum Innovationsfonds Kunst stehen dort ebenfalls zum Download bereit. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass die Richtlinien leicht modifiziert wurden.